Grundlagen der Krypto-Besteuerung
Das Thema Steuern ist wichtig, aber leider auch komplex und in jedem Land anders. Hier ist ein vereinfachter Überblick über die wichtigsten Regeln.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Ich bin kein Steuerberater. Die hier geteilten Informationen stammen aus dem Internet und dienen nur der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine professionelle Beratung. Die Steuergesetze können sich ändern. Für deine individuelle Situation und eine korrekte Steuererklärung **empfehle ich dir dringend, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen!**
🇩🇪 Deutschland
- Haltefrist von einem Jahr: Wenn du Kryptowährungen länger als ein Jahr hältst, sind die Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei.
- Unter einem Jahr Haltefrist: Verkaufst du früher, werden die Gewinne mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte beachten, nicht Freibetrag).
- Staking/Lending: Einnahmen hieraus sind als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die 10-Jahres-Haltefrist für durch Staking genutzte Coins wurde offiziell gekippt.
🇦🇹 Österreich
- Pauschalsteuer von 27,5% (KESt): Für Coins, die nach dem 28.02.2021 gekauft wurden ("Neuvermögen"), gilt bei Verkauf ein pauschaler Steuersatz von 27,5% auf die Gewinne. Die Haltefrist entfällt hier.
- Altvermögen: Coins, die vor dem 01.03.2021 gekauft wurden, sind nach der alten Regelung nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei.
- Tausch Krypto zu Krypto: Ist steuerneutral (gilt als Tausch von "Neuvermögen"). Die Steuer fällt erst beim Tausch in Fiat-Geld (z.B. Euro) an.
- Staking/Lending: Einnahmen (Zinsen) werden ebenfalls mit 27,5% KESt besteuert.
🇨🇭 Schweiz
- Kapitalgewinne steuerfrei: Für Privatpersonen sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen und NFTs in der Regel steuerfrei.
- Ausnahme "Gewerbsmässiger Händler": Wenn die Steuerbehörde dich als "gewerbsmässigen Händler" einstuft, werden alle Gewinne als Einkommen steuerpflichtig.
- Vermögenssteuer: Du musst den Wert deiner Krypto-Bestände am Jahresende (31.12.) als Vermögen deklarieren und darauf die kantonale Vermögenssteuer bezahlen.
- Staking/Lending: Erträge hieraus gelten als steuerbares Einkommen und müssen entsprechend deklariert werden.